Betrieblicher Pandemieplan für Coronavirus SARS-CoV-2

Breitet sich ein besonders ansteckendes Virus großflächig aus, handelt es sich um eine Pandemie. Derzeit breitet sich das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 pandemisch weltweit aus. Dadurch könnte auch der Betrieb der Physiotherapie Susanne Grützmacher beeinträchtigt werden und nur noch eingeschränkt funktionieren.

Ziele des Pandemieplans

  • Schutz aller MitarbeiterInnen, PatientInnen und Gäste der Physiotherapie Susanne Grützmacher sowie deren Angehörige vor Ansteckung,
  • Information aller Praxisangehörigen über Maßnahmen,
  • Information zum Verhalten bei Erkrankung,
  • Aufrechterhaltung des Betriebs,
  • Minimierung des Ausfalls sowie wirtschaftlicher Schäden,
  • Management während der Pandemie bzw. eines Krisenfalls,
  • schnellstmögliche Rückkehr zum normalen Betrieb nach Pandemie bzw.
    Krisenfall.

Übertragung, Symptome, Verlauf

Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt die Übertragung des Virus über Tröpfchen
und/oder Kontakt mit Körpersekreten und möglicherweise Ausscheidungen. Die
Inkubationszeit beträgt 14 bis 30 Tage. Das Coronavirus ist zwar nicht so leicht
übertragbar wie der Grippevirus, kann jedoch nur schwer von anderen Influenza-Arten unterschieden werden. Die Symptome ähneln denen einer Erkältung oder Grippe, wie z.B. Fieber, Husten, Gliederschmerzen und Halsschmerzen; bei schwerem Verlauf auch Atemnot und Lungenentzündung. 80% der Erkrankungsfälle verlaufen milde, ähnlich einer Erkältung. Eine Diagnostik ist nur durch einen medizinischen Test möglich.


Schutzmaßnahmen und Hinweise für alle Mitarbeitenden und PatientInnen

  • Bevorzugen Sie die kontaktlose Begrüßung ohne Händeschütteln.
  • Halten Sie Abstand.
  • Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände gründlich mit Wasser und Seife, bei Bedarf Hände auch desinfizieren.
  • Desinfizieren Sie regelmäßig Türklinken, sowie Matten, Sprossen, Praxisgeräte.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine privaten Handtücher mehr lagern können. Bitte nehmen Sie Ihre Handtücher daher mit nachhause.
  • Verwenden Sie Praxishandtücher nur einmalig.
  • Husten Sie in die Armbeuge und niesen Sie in Papiertaschentücher.
  • Vermeiden Sie, Augen, Nase oder Mund mit den Händen zu berühren.
  • Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie Erkältungssymptome haben. Stecken Sie nicht Ihre Kolleginnen und TherapeutInnen an. Sollten Sie unsicher sein bzw. bei Verdacht auf Coronavirus hilft Ihnen die Hotline der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: (030) 9028 2828 oder Infektionsschutz@SenGPG.Berlin.de.
  • Kontaktieren Sie bei Krankheitssymptomen Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin, denn eine Diagnostik ist nur durch einen medizinischen Test möglich (der Besuch eines Virologen oder eines Durchgangsarztes ist nicht erforderlich). Die Ärztekammern raten, den Kontakt zunächst telefonisch aufzunehmen und erst nach einer solchen Klärung auf Anweisung oder Anraten der Ärztin oder des Arztes eine Praxis aufzusuchen. Informieren Sie bitte zudem Susanne Grützmacher.
  • Grundsätzlich erfolgt bei einer Diagnostizierung der Coronavirus-Erkrankung eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt durch die behandelnden Ärzte.


Präventive Maßnahmen

  • Beim deutlichen Auftreten der unter 3. genannten Symptome bei Beschäftigten oder PatientInnen haben TherapeutInnen das Recht, diese Person nach Hause bzw. zum Arzt zu schicken.
  • Falls wir dazu aufgefordert werden, unsere Kurse abzusagen, werden unsere Yogaklassen online weitergeführt werden; die anderen Kurse werden ausgesetzt. Alle relevanten Hinweise erhalten unsere Kursteilnehmenden von ihren InstruktorInnen.

Betriebliche Sondermaßnahmen im Krisenfall

  • Sprechzeiten werden reduziert, Sitzungen und Kurse sind durch Telefon- oder Onlinekonferenzen zu ersetzen. Hiervon sind ausdrücklich nur nicht erkrankte TherapeutInnen erfasst.
  • Arbeitsräume, die nachweislich von erkrankten Personen genutzt wurden, sind gründlich zu reinigen. Eine Desinfektion der Oberflächen einschließlich des Fußbodenbelages ist durchzuführen.
  • Im Falle einer vorübergehenden Schließung der Praxis wird dies durch die Senatsverwaltung oder des Gesundheitsamtes veranlasst. Diese
    Anweisung wird an alle Mitarbeitenden und PatientInnen kommuniziert.